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Literaturnachweis: C.W. Israel · D. Bänsch · O. Breithardt et al.
(2015) Kommentar zu den neuen ESC-Leitlinien zur Schrittmacher- und kardialen Resynchronisationstherapie
Kardiologe 2015 · 9:35–45
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Autoren
C.W. Israel · D. Bänsch · O. Breithardt · C. Butter · T. Klingenheben · C. Kolb · B. Lemke · U. Wiegand · B. Nowak
Zusammenfassung
Die Leitlinien der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) zur Schrittmacher- und kardialen Resynchronisationstherapie (CRT) von 2007 sind aktualisiert und umfangreich überarbeitet worden, um neue Studiendaten für die Indikationsstellung zu berücksichtigen und um diese im Alltag zu vereinfachen. Wichtigste Änderungen sind beim Sick-Sinus-Syndrom der Wegfall von Grenzwerten für Pausendauer und Bradykardiefrequenz, da diese je nach Herzerkrankung, vagalem Grundtonus und körperlicher Fitness unterschiedliche Bedeutung haben. Bei der Beurteilung von atrioventrikulären (AV) Blockierungen wird zwischen intrinsischen („organischen“) und extrinsischen Leitungsstörungen („funktionell“, z. B. im Rahmen von Vagotonus) unterschieden. Während bei organischen AV-Blockierungen die Schrittmacherindikationsstellung eher erweitert wird, wird die Indikation für vagal vermittelte Pausen und Bradykardien enger gestellt. Die Korrelation zwischen Symptomen und Bradykardie soll ggf. mittels prolongierten Monitorings angestrebt werden. Für mutmaßlich vagal vermittelte, asymptomatische Pausen (sowohl bei Sick-Sinus-Syndrom als auch bei AV-Block) wird eine Schrittmacherimplantation erst ab 6 s Pausendauer empfohlen. Bei der Schrittmachersystemwahl werden generell für Patienten im Sinusrhythmus (permanent oder intermittierend) Vorhof-beteiligende Systeme empfohlen, bei AV-Block und reduzierter LV-Funktion sollte eine CRT in Erwägung gezogen werden. Für die Indikation zur CRT bei Herzinsuffizienz ist der wichtigste Parameter die Schenkelblockmorphologie: Die Indikation für Nicht-Linksschenkelblock-Morphologien wurde bei einer QRS-Breite >150 ms auf eine Klasse-IIa-, bei einer QRS-Breite von 120–150 ms auf eine Klasse-IIb-Indikation herabgestuft. Die Verwendung von Magnetresonanztomographie (MRT)-kompatiblen Systemen und telemedizinischer Fernabfrage sollte generell in Erwägung gezogen werden. Die neuen Leitlinien bieten – ggf. nach einigen hier niedergelegten Erläuterungen – eine wertvolle Hilfe, die Indikation zur Schrittmachertherapie im Alltag einfacher, fundierter und besser auf den Patienten bezogen zu stellen.
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