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Literaturnachweis: Gohlke, H., Loddenkemper, R., Halle, M. et al.
Kardiologe (2016) 10: 81. doi:10.1007/s12181-016-0050-z
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Autoren
H. Gohlke, R. Loddenkemper, M. Halle, N. Smetak, S. Andreas, T. Hering, D. Nowak, R. Hambrecht
Zusammenfassung
In einer gemeinsamen Stellungnahme zum Präventionsgesetz der kardiologischen, pneumologischen Fachgesellschaften (FG) und der FG Arbeits- und Umweltmedizin sowie der Herzstiftung und der Lungenstiftung wird begrüßt, dass die Erfassung und Behandlung von Risikofaktoren durch Ärzte nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten unterstützt werden soll; es gibt aber auch einige Kritikpunkte: Die Ziele der Prävention werden in der Präventionskonferenz ohne Beteiligung von wissenschaftlichen FG nur durch Sozialversicherungsträger, Bund, Länder und Kommunen festgelegt. Bewegungsmangel und Fehlernährung sollten stärker durch den Ausbau des Schulsportes angegangen werden. Der quantitativ bedeu-tendste Risikofaktor Tabakkonsum wird nur unzureichend berücksichtigt. Tabakwerbung und Tabaksteuer als Ansatzpunkte für Prävention werden nicht angesprochen; die uneingeschränkte Einschätzung des Tabakkonsums als Lebensstil im §34 SGB V entspricht nicht dem Stand der Wissenschaft. Das Präventionsgesetz zeigt zwar einige Verbesserungen im Vergleich zur bisherigen Gesetzeslage, allerdings besteht weiterer, deutlicher Optimierungsbedarf.
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