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Literaturnachweis: K.Werdan, L Eckardt, A. Elsässer et al.
(2015) Erteilung einer
Weiterbildungsbefugnis für die
Facharztkompetenz „Innere
Medizin und Kardiologie“
Empfehlungen zur Antragstellung
Kardiologe 2015 · 9:354–362
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Autoren
K.Werdan · L Eckardt · A. Elsässer · E. Fleck · F.A. Flachskampf · R. Griebenow · S. Heinemann-Meerz · H.M. Hoffmeister· M. Irmer · L.I. Krämer · B. Levenson · H. Mudra · A.Mügge · N. Smetak · R.H. Strasser ·M.A.Weber · J.-H.Wirtz · K.-H. Kuck · H.A. Katus
Zusammenfassung
Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK) schlägt im Benehmen mit der Ärztekammer Sachsen-Anhalt Kriterien für den Erwerb der Weiterbildungsbefugnis (WBB) für die Facharztkompetenz „Innere Medizin und Kardiologie“ vor. Generell sollte die Weiterbildungsstätte jährlich mindestens 1000 Patienten mit kardiovaskulären Erkrankungen behandeln, und der Weiterbilder sowie sein Stellvertreter sollten Kardiologe sein. Als Qualifikation für volle WBB von 36 Monaten wird von einer Klinik das komplette Weiterbildungsspektrum erwartet; die Durchführung von elektiven und notfallmäßigen Koronarinterventionen (Herzkatheterlabor) rechtfertigt 24 Monate,und eine Klinik mit kardiologischer Grundversorgung/kardiologische Rehabilitationsklinik kann eine Weiterbildungszeit von 12 Monaten beantragen. Niedergelassene Kardiologen besitzen die Qualifikation für eine 12- monatige (Standards der ambulanten kardiologischen Versorgung) bzw. 18- monatige (zusätzlich Zugang zu einer Herzkatheterabteilung) WBB. Kooperations- und Netzwerk-Verträge können die WBB erweitern. Mit dieser Empfehlung möchte die DGK dem Weiterbilder als Antragsteller Hilfestellung geben, zur Qualität der Weiterbildung im Fach Kardiologie beitragen und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kardiologischen Weiterbildung mit den Ärztekammern intensivieren.
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Posted in 2015, Empfehlung, Leitlinien | Tagged Ärztekammer, Herzkatheter, Kardiologie, Kardiovaskuläre Erkrankungen, Qualifikation