Nur Papiere, die diesen Begutachtungsprozess durchlaufen, werden mit DGK-Label veröffentlicht.
- Themenvorschläge für DGK-Veröffentlichungen werden an die Kommission für Klinische Kardiovaskuläre Medizin (KKK) gerichtet
- Zustimmung durch Kommission für Klinische Kardiovaskuläre Medizin (KKK) und Beauftragung durch den Vorstand (Benennung KoordinatorIn aus den Reihen der KKK)
- Ablehnung durch Kommission für Klinische Kardiovaskuläre Medizin (KKK) und/oder Vorstand
- Beauftragung Autorengruppe
- Konsentierung und Verabschiedung durch Kommission für Klinische Kardiovaskuläre Medizin (KKK)
- Verabschiedung durch Vorstand
- Publikation (in „Die Kardiologie“ und elektronisch auf leitlinien.dgk.org)