Literaturnachweis: Schumacher, B., Reichle, B., Sommer, P. et al.
Kardiologe 2017 · 11:209–218
DOI 10.1007/s12181-017-0152-2
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Autoren
B. Schumacher • B. Reichle • P. Sommer • T. Davé • B. Levenson • H. Reinecke • C. Stellbrink • G. Steinbeck • R. Mengel
Zusammenfassung
Kathetergestützte rhythmologische Eingriffe und Implantationen rhythmologischer Systeme machen einen relevanten Teil der kardiologischen Behandlungen aus. Daher besteht ein nicht unerhebliches Konfliktpotenzial bezüglich Notwendigkeit und Dauer der stationären Behandlung. Die vorliegende gemeinsame Stellungnahme von Deutscher Gesellschaft für Kardiologie und Medizinischem Dienst der Krankenversicherung stellt vor dem Hintergrund sozialrechtlicher Vorgaben für elektive rhythmologische Eingriffe trennscharfe und überprüfbare Kriterien zusammen, die als objektive Entscheidungsgrundlage herangezogen werden können, um Notwendigkeit und Dauer von Krankenhausbehandlungen zu bewerten. Sie schließt sich an die 2015 veröffentlichte Stellungnahme zur „Notwendigkeit und Dauer von Krankenhausbehandlungen bei Koronarangiografien und -interventionen“ an. Hierdurch sollen Auseinandersetzungen zwischen Krankenhäusern und MDK reduziert und optimierte Abläufe erleichtert werden. Die aufgeführten Kriterien beziehen sich ausdrücklich nicht auf Akutbehandlungen. Zudem besteht Konsens, dass unabhängig von Vergütungsansprüchen letztlich die Entscheidung über Art und Umfang der medizinischen Behandlung beim behandelnden Arzt verbleibt.
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