Literaturnachweis: Veltmann, C., Bosch, R., Boer, J. et al.
Empfehlung zur Indikationsstellung implantierbarer Ereignisrecorder
Kardiologie 2023 · 17:389–405
https://doi.org/10.1007/s12181-023-00634-z
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Autoren
C. Veltmann ·R.Bosch · J. Boer* · M. Endres · L. Frankenstein ·K. Gröschel · C. Hansen · F. Straube
*Für die Kommission für Klinische Kardiovaskuläre Medizin der DGK
Zusammenfassung
Der ILR ist etabliert in der leitliniengerechten weiterführenden Rhythmusdiagnostik bei wiederholten Synkopen ohne fassbare Ursache und eine mögliche Option
zur erweiterten Rhythmusdiagnostik bei embolischen Schlaganfällen unklarer Genese und vermuteter kardialer Ursache. In ausgewählten Fällen kann der ILR
im Rahmen der Risikostratifikation des plötzlichen Herztods bei vermutetem erhöhtem Risiko eingesetzt werden. Darüber hinaus können ILR mit intelligenten Algorithmen atriale Arrhythmien detektieren und sind damit möglicherweise in der Lage, das Rhythmusmanagement und die Thrombembolieprophylaxe
nach Katheterablation von Vorhofflimmern/-flattern zu verbessern. Durch die eingeschränkten Kostenerstattungsmöglichkeiten im stationären Sektor und
die fehlende Berücksichtigung des entsprechenden OPS-Codes im Katalog des ambulanten Operierens ist der Einsatz eines ILR heute in Deutschland mit einem sehr hohen bürokratischen Aufwand verbunden und der Zugang zu dieser modernen Telemedizin-tauglichen Diagnostik erheblich eingeschränkt.