Literaturnachweis: Buerke, M., Janssens, U., Prondzinsky, R. et al.
Curriculum Kardiovaskuläre Intensiv- und Notfallmedizin (K‑IN). Kardiologe 15, 585–594 (2021). https://doi.org/10.1007/s12181-021-00505-5
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Autoren:
M. Buerke · U. Janssens · R. Prondzinsky · H. Ebelt · F. Post · E. Giannitsis · S. Sack · G. Michels · M. Hennersdorf · H. M. Hoffmeister · T. Voigtländer · M. Ferrari · C. Jung · H. Thiele
Zusammenfassung:
Das Curriculum Kardiovaskuläre Intensiv- und Notfallmedizin beschreibt einen Qualifizierungsprozess für eine Zusatzqualifikation, welche über das Ausmaß der Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie und die Zusatzweiterbildung (Internistische) Intensivmedizin hinausgeht und diese um die für in den entsprechenden Bereichen tätigen Kardiologen notwendigen Kenntnisse erweitert. Während eines Zeitraums von kumulativ 24 Monaten – unter Einbeziehung der 18-monatigen Zusatzweiterbildung (ZWB) (Internistische) Intensivmedizin – mit überwiegender Tätigkeit im Bereich der kardiovaskulären Intensivstation, Intermediate Care Station, Coronary Care Unit, Heart Failure Unit, Notaufnahme, Notaufnahmestation und Chest Pain Unit (CPU) eignet sich der Kandidat das erforderliche theoretische Wissen und die praktischen Fähigkeiten an, um selbstständig Patienten mit komplexen kardiovaskulären Erkrankungen während der intensiv- und notfallmedizinischen Phase zu behandeln. Die Kandidaten müssen als Voraussetzung für die Zusatzqualifikation über den Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie verfügen. Weiterhin ist die Zusatzweiterbildung (Internistische) Intensivmedizin Voraussetzung für die Erteilung der Zusatzqualifikation Kardiovaskuläre Intensiv- und Notfallmedizin, die in 24 Monaten erlangt werden kann. Die Stätten, in denen die Zusatzqualifikation erworben werden kann, müssen über die erforderliche Infrastruktur (Klinik/eigenständige Abteilung für Kardiologie, zertifizierte Chest Pain Unit oder Heart Failure Unit [d.h. entweder HFU-Klinik oder HFU-Zentrum], kardiologisch (mit-)geführte Intensivstation [mind. 6 Beatmungsbetten]), 24-h-Dienst für Interventionelle Kardiologie, mindestens 2 Kardiologen mit Zusatzweiterbildung (Internistische) Intensivmedizin sowie über einen Leiter und einen stellvertretenden Leiter der Zusatzqualifikation (Supervisoren) verfügen. Die Zertifizierung der Kandidaten sowie der Stätten und ihrer (stellv.) Leiter erfolgt durch Gutachter der DGK. Eine Übergangsregelung für qualifizierte Kardiologen auf dem Gebiet der Kardiovaskulären Intensiv- und Notfallmedizin ist vorgesehen (vgl. Ziff. 10).
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