Navigation: Startseite / 2024 / Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie zur Notwendigkeit und Finanzierung stationärer psychokardiologischer Behandlung
Literaturnachweis: Albus C., Dannberg G., Fritzsche K., et al.
Kardiologie 2024 · 18:266–268
https://doi.org/10.1007/s12181-024-00686-9
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Autorengruppe
Christian Albus · Gudrun Dannberg · Kurt Fritzsche · Hilka Gunold · Christoph Herrmann-Lingen ·
Ingrid Kindermann · Volker Köllner · Bernhard Kuhn · Karl-Heinz Ladwig · Boris Leithäuser · Malte Meesmann · Holger Thiele · Christiane Waller
Zusammenfassung
Diese Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) betont die Wichtigkeit und Notwendigkeit zur Finanzierung einer stationären psychokardiologi-schen Behandlung, die sich in den letzten 25 Jahren als wichtige Säule der Herzmedizin etabliert hat. Es gibt einen Bedarf an spezialisierten stationären Einrichtungen, die Patienten mit schweren kardialen Erkrankungen und psychischen Begleiterkrankungen bzw. Risikofaktoren behandeln. Diese evidenzbasierten Behandlungskonzepte sind jedoch nicht ausreichend finanziert, und es fehlen spezifische Kategorien für die Vergütung im aktuellen DRG-Abrechnungssystem. Dies steht im Widerspruch zu einem zunehmenden Bedarf an psychischer Gesundheitsversorgung, insbesondere in Bezug auf Herzerkrankungen. Vor diesem Hintergrund sowie der wichtigen Funktion dieser Einrichtungen in der kardiologischen Weiterbildung fordert die DGK den Erhalt und Ausbau psychokardiologischer Stationen sowie deren angemessene Finanzierung.
Posted in 2024, DGK, Stellungnahme | Tagged Interdisziplinär, Kardiologie, Psychische Gesundheit, Psychokardiologie, Schwere Herzerkrankung, Vergütung