Literaturnachweis: Straube, F., Steinadler, S., Jacobs, M. et al.
Weiterbildungscurriculum und Prüfungsordnung „Fachassistenz Spezielle Rhythmologie“.
Kardiologie 2024 · 18:53–61. https://doi.org/10.1007/s12181-023-00651-y
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Autoren
Florian Straube · Silja Steinadler · Michael Jacobs · Matthias Lüdtke · Marie-Theres Brennauer · Heidi Luise Estner · Isabel Deisenhofer · Daniel Steven · Ellen Hoffmann
Zusammenfassung
Die Behandlung von Patienten mit Herzrhythmusstörungen ist von zunehmender Bedeutung. Neben der symptomatischen Therapie kann heute auch eine Senkung der Sterblichkeit durch die Behandlung von Herzrhythmusstörungen erzielt werden. Die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung elektrophysiologischer Eingriffe und Implantation aktiver Herzrhythmusimplantate sowie die Nachsorge der Patienten erfolgt im Team bestehend aus Assistenz-, Pflegepersonal und Ärzteschaft. Das vorliegende Weiterbildungscurriculum „Fachassistenz Spezielle Rhythmologie“ soll die Qualität in der Patientenversorgung sichern und optimieren und dem medizinischen nichtärztlichen Personal ein strukturiertes Weiterbildungsprogramm nach den Maßstäben des kontinuierlichen Lernens anbieten. Es soll eine objektivierbare Qualifizierungsmöglichkeit bieten, welche Aufstieg und Karriere im Bereich der Assistenz- und Pflegeberufe unterstützt. Dabei soll Transparenz und Bewusstsein für die notwendigen Kompetenzen des Assistenz- und Pflegepersonals im Gebiet „Spezielle Rhythmologie“ geschaffen und das Berufsfeld bekannter und attraktiver gemacht werden. Neben der fachlichen Qualifikation werden auch persönliche, kommunikative, methodische sowie soziale Kompetenzen vermittelt. Das Weiterbildungscurriculum ist die inhaltliche Grundlage und der Leitfaden für Anbieter von Weiterbildungskursen und beschreibt die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um das Zertifikat „Fachassistenz Spezielle Rhythmologie“ der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie zu erlangen. Das Curriculum soll neben der Verbesserung der Qualitätskriterien mittelfristig auch zum Ziel haben, eine entsprechend der Qualifizierung höhere Eingruppierung des Assistenz- und Pflegepersonals zu ermöglichen.