Literaturnachweis: Wienbergen, H., Schwaab, B., Bjarnason-Wehrens, B. et al.
Ärztliche Betreuung von ambulanten Herzgruppen. Kardiologe 15, 11–18 (2021). https://doi.org/10.1007/s12181-020-00433-w
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Autoren:
H.Wienbergen · B. Schwaab · B. Bjarnason-Wehrens · M. Guha · R. Laszlo · C. Burgstahler · S. von Haehling · M. Halle · R. Zahn* · R. Hambrecht
* Für die Kommission für Klinische Kardiovaskuläre Medizin der DGK
Zusammenfassung:
Ambulante Herzgruppen sind ein wichtiger Teil der kardiovaskulären Langzeitprävention. Der eigentlich notwendigen Ausweitung des Angebotes ambulanter Herzgruppen steht der zunehmende ärztliche Fachkräftemangel entgegen, da bisher alle Herzgruppen von Ärzten begleitet werden müssen. Studiendaten zeigen, dass während der letzten Jahrzehnte das Risiko von schwerwiegenden
kardiovaskulären Ereignissen während Bewegungstherapie gesunken ist. Dies ist v. a. auf die Fortschritte der kardiovaskulären Medizin im Hinblick auf Revaskularisationsstrategien und medikamentöse Therapie zurückzuführen. Es erscheint somit nicht mehr notwendig, jede Herzgruppe von einem Arzt begleiten zu lassen, sondern es sollte eine Risikostratifikation erfolgen. In
der „Standardherzgruppe“ ist keine ärztliche Anwesenheit erforderlich. Die Gruppe wird von einemnichtärztlichen Herzgruppenleiter angeleitet, der über eine entsprechende Qualifikation verfügt. Zudem muss ein automatischer externer Defibrillator (AED) vor Ort sein und die Möglichkeit eines sofortigen Notrufes an den Rettungsdienst gegeben sein. In der „Herzgruppe mit erhöhtem
Betreuungsbedarf“ wird hingegen eine ärztliche Anwesenheit benötigt. In diese Gruppe werden Patienten eingeteilt, bei denen Risikokriterien, wie z.B. Angina pectoris oder Dyspnoe bei Belastung, erfüllt sind. Ausgenommen von dieser Risikostratifikation sind Patienten, die die Aufnahmekriterien einer „Herzinsuffizienzherzgruppe“ erfüllen. Diese neu seit Anfang 2020 eingeführte Hochrisikoherzgruppe wird durch speziell ausgebildete Herzgruppenleiter und Ärzte angeleitet. Es wird kalkuliert, dass nach der vorgeschlagenen Regelung bei etwa 50%
aller Herzgruppenpatienten keine ärztliche Gruppenbegleitung mehr benötigt wird. Durch dieses Modell könnten zukünftig noch mehr Patienten von ambulanten Herzgruppen profitieren, ohne dass ein Verlust an Sicherheit oder Effektivität zu befürchten wäre.
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