Navigation: Startseite / 2017 / Nutzenbewertung des strukturierten Telemonitorings mithilfe von aktiven Herzrhythmusimplantaten
Literaturnachweis: Stockburger, M., Helms, T.M., Perings, C.A. et al.
Kardiologe 2017 · 11:452–459
doi.org/10.1007/s12181-017-0203-8
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Autoren
M. Stockburger · T. M. Helms · C. A. Perings · T. Deneke · F. Köhler · V. Leonhardt · A. Müller · C. Piorkowski · K. Rybak · S. Sack
Zusammenfassung
Das implantatbasierte Telemonitoring bei Patienten mit erhöhtem Risiko für plötzlichen Herztod und bei Herzinsuffizienz ermöglicht im Vergleich zur konventionellen Nachsorge die frühere Erkennung technischer und klinischer Konstellationen, durch welche Patienten in Lebensqualität und Überleben gefährdet sein können. Unterschiedliche Methoden der Datenakquisition und variable Definitionen von therapeutischen Reaktionen auf Befunde aus dem Telemonitoring wurden in bisherigen Studien zur Evaluation des Telemonitorings angewandt. Zur Analyse der Wirksamkeit des implantatbasierten Telemonitorings erscheinen die Gesamtsterblichkeit und die kardiovaskuläre Sterblichkeit als adäquate Endpunkte. Die Hospitalisation als Endpunkt
ist weniger geeignet, da sich in diesem Parameter Krankenhausbehandlungen als erforderliche Reaktion auf früh detektierte Dekompensationen und Hospitalisationen aufgrund klinischer Verschlechterung in schwer zu differenzierender Weisemischen. Die modifizierte Analyse und Metaanalyse der vom IQWiG zur Bewertung des Telemonitorings herangezogenen Studien zeigt, dass bei zeitlich engmaschiger und umfangreicher Datenakquisition und strukturierter verbindlicher Vorgabe von Behandlungskonsequenzen aus spezifischen Befundkonstellationen das implantatbasierte Telemonitoring die
Gesamtsterblichkeit und kardiovaskuläre Sterblichkeit relevant und signifikant mindert. Dagegen ist die reine Datenakquisition ohne strukturierte Konsequenz nicht wirksam. Die pauschale Negation eines Zusatznutzens durch das implantatbasierte Telemonitoring im deutschen Gesundheitswesen würde Patienten in Deutschland eine international geforderte innovative Methode zur verbesserten Versorgung vorenthalten. Zusätzlich wären gravierende juristische Folgen zu erwarten, wenn das implantatbasierte Telemonitoring generell disqualifiziert würde. Stattdessen sollte Telemonitoring in sinnvoller und wirksamer Weise gemeinsam breit etabliert werden.
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Posted in 2017, Arbeitsgruppe, Stellungnahme | Tagged Implantierbarer Kardioverterdefibrillator, Kardiale Resynchronisationstherapie, Nutzenbewertung, Telemedizin, Telemonitoring