Navigation: Startseite / 2009 / Kommentar zur Europäischen Leitlinie "Herzklappenerkrankungen"
Literaturnachweis: Der Kardiologe 2009, Band 3, Nr. 2
Kardiologe 2009: 2:101-107
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Autoren
F.A. Flachskampf · W. Fehske · H. Reichenspurner · K. Rybak · W.G. Daniel
Zusammenfassung
Die Leitlinien der europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) von 2007 zum Management von Patienten mit erworbenen Klappenfehlern decken sich größtenteils mit den 2006 veröffentlichten Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie zum gleichen Thema. In einzelnen Stichpunkten gibt es graduelle Unterschiede zwischen den europäischen Leitlinien und den deutschen, die im Wesentlichen auf die Heranziehung und Wertung unterschiedlicher Beobachtungsstudien zurückgehen:
-eine zurückhaltendere ESC-Indikation
(IIb-C) zum Klappenersatz bei schwerer Aortenstenose und schwer reduzierter Ventrikelfunktion, wenn ein Dobutamin-Stressecho keine Kontraktionsreserve zeigt;
-eine deutlichere ESC-Empfehlung (IIa-C) zur chirurgischen Rekonstruktion der Mitralklappe bereits bei mittelschwerer Mitralinsuffizienz im Rahmen einer Bypassoperation;
-bei Aorteninsuffizienz (gleich welchen Schweregrades) und Marfan-Syndrom sehen die ESC-Leitlinien eine Operationsindikation für Aorta ascendens und Aortenklappe bereits ab einem maximalen Aortenwurzeldurchmesser von 45 mm (I-C; in den deutschen Leitlinien ab 50 mm), bei bikuspider Klappe ab 50 mm (IIa-C) und insbesondere bei rasch zunehmendem Durchmesser (≥5 mm/Jahr) vor;
-eine etwas breitere Indikationsstellung zur interventionellen Valvuloplastie bei Mitralstenose als in den deutschen Leitlinien, so bei asymptomatischen Patienten mit paroxysmalem Vorhofflimmern, vorangegangener systemischer Embolie, Spontankontrast im linken Vorhof, Schwangerschaftswunsch oder vor größerem anderweitigem chirurgischen Eingriff (IIa-C);
-die Rekonstruktion bereits einer mittelschwer insuffizienten Trikuspidalklappe im Rahmen eines anderweitigen klappenchirurgischen Eingriffs (IIa-C);
-geringfügig höhere INR-Zielkorridore bei der Antikoagulation von mechanischen Prothesen;
-die ESC-Leitlinien gestatten, allerdings mit der geringen Empfehlungsstärke IIb-C, bei mechanischer Klappenprothese und notwendigem chirurgischem Eingriff eine vorübergehende, kontrollierte Antikoagulation mit niedermolekularen Heparinen zu Überbrückungszwecken.
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