Literaturnachweis: Clinical Research in Cardiology, Band 95, Supplement 4
Clin Res Cardiol: 95:72-75 Suppl 4 (2006)
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Autoren
S. Silber · H.M. Hoffmeister · C. Drexler · V. Schächinger · E. Kuon
Zusammenfassung
Gemäß § 18 (2) der Röntgenverordnung ist eine Arbeitsanweisung – auch für Herzkatheterlabore – schriftlich zu erstellen. Diese im Auftrag der Kommission für klinische Kardiologie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. entworfene Arbeitsanweisung stellt als Muster eine Hilfestellung dar und muss an die speziellen Gegebenheiten individuell angepasst werden. Ferner kann die schriftliche Arbeitsanweisung für das Herzkatheterlabor der zuständigen Ärztlichen Stelle/zuständigen Behörde abschließend zur Prüfung vorgelegt werden.
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